Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Schwimm-Gemeinschaft Neukölln e.V. Berlin. Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und Austritt.
Zum Eintritt müssen Sie den Aufnahmeantrag ausfüllen und zusammen mit einem Passfoto in der Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten abgeben. Haben Sie keinen Aufnahmeantrag zur Hand können Sie ihn hier herunterladen. Die Satzung der SG Neukölln Berlin können Sie ebenfalls hier einlesen.
Für die mindestens einjährige Mitgliedschaft (Stichtag 30.06.) werden folgende Beiträge erhoben:
| Altersgruppe | Jahrgang |
Quartalsbeitrag |
Jahresbeitrag |
| Erwachsener | ab 1991 |
51 Euro |
204,00 Euro |
| Jugendlicher | 1992-2000 |
42,00 Euro |
168,00 Euro |
| Kinder + ab 2. Jugendlicher | 2001-2006 |
28,50 Euro |
114,00 Euro |
| Kleinkinder | 2007-2010 |
4,50 Euro |
18,00 Euro |
| Schrank- und Liegenfach | je Liege pauschal pro Jahr 12,00 Euro |
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Erwachsene: 50,00 Euro, Jugendliche und (Klein-)Kinder: 25,00 Euro; bei gleichzeitigem Eintritt einer Familie (Eltern und ihre minderjährigen Kinder) höchstens 125,00 Euro. Neugeborene Kleinkinder von Mitgliedern zahlen keine Aufnahmegebühr. Kinder unter 12 Jahren können nur gemeinsam mit mindestens einem Elternteil dem Verein angehören.
Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgen die Abbuchungen für die von Ihnen gewählte Zahlungsweise (viertel-, halb- oder ganzjährlich) nach § 17 der Satzung, d.h. am Quartalsanfang. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein, wird (gem. § 15, Abs. 7 der Satzung) ein Monatsbeitrag für Mahnkosten erhoben. Ohne Einzugsermächtigung sollen uns die Beiträge zum Quartalsbeginn gezahlt oder überwiesen sein. Bitte geben Sie bei Überweisungen Ihre(n) Namen und die Mitgliedsnummer(n) an.
Unsere Bankverbindungen für Ihre Überweisungen (auch Spenden)
Berliner Bank (100 200 00) Kto.-Nr.: 5156 134 400
Postbank Berlin (100 100 10) Kto.-Nr.: 12 95 99 – 103
Kassenstunden (Geschäftsstelle):
Montag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 16:00 bis 19:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 bis 19:00Uhr
Seit dem Jahr 2000 sind für Erwachsene und schulpflichtige Mitglieder Fotos für die Mitgliedsausweise erforderlich, die auch als Nachweis Ihrer Stimmberechtigung bei Versammlungen dienen. Wir hoffen auf eine etwa fünfjährige Haltbarkeit dieser Ausweise, bitte werfen Sie sie nicht am Jahresende weg, sie werden verlängert! Bitte halten Sie für Barzahlungen und Quittierung der Mitgliedsausweise die Kassenstunden ein, damit wir uns zum einen ganz Ihnen widmen, zum anderen unsere übrigen Aufgaben konzentriert erledigen können.
Wenn Sie uns verlassen wollen, so ist der Austritt zum 30. Juni eines Jahres möglich, sofern Sie dann mindestens ein Jahr lang dem Verein angehört haben (§ 12 der Satzung). Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am 31. März in der Geschäftsstelle eingetroffen sein. Bitte fügen Sie unbedingt Ihren Mitgliedsausweis bei. Der Austritt wird schriftlich bestätigt und auf dem Ausweis vermerkt.
Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen während der Geschäftszeiten gern Auskunft.